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Sonntag 05 Feb 2012
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Früherkennungsmammographie auch außerhalb des Screenings erlaubt? PDF Drucken E-Mail

Mamma-MRT ist bestes Verfahren – wenn die Qualität stimmt

An der Brustkrebsfrüherkennung scheiden sich derzeit – nicht nur in der Fachöffentlichkeit - die Geister. Ein Grund mehr, sich mit diesem Thema unvoreingenommen und auf hohem wissenschaftlichen Niveau auseinanderzusetzen. Unter Leitung des Duisburger Strahlenschutzexperten Prof. Dr. Klaus Ewen und von Prof. Dr. Uwe Fischer vom Brustzentrum Göttingen fand Anfang Juni in Essen unter dem Titel: „Brustkrebsfrüherkennung: Mammographie – immer noch die Methode der Wahl?“ eine hochkarätig besetzte Fachtagung statt, die das Thema „Mammadiagnostik“ aus der Perspektive von Medizin, Strahlenschutz, Rechtssprechung und der Medizinaufsicht beleuchtete. Rechtfertigende Indikation: Selbstbestimmungsrecht und informed consent sind die entscheidenden Größen!

Höhepunkt des Vormittags war die Präsentation eines Rechtsgutachtens zur „rechtfertigenden Indikation“ für die Mammographie, das der Autor, Dr. jur. Martin Stellpflug aus Berlin, einer der führenden Medizinrechtler in Deutschland, persönlich erläuterte. Während vom Strahlenschutz und von vielen Mammadiagnostikern die Rechtsauffassung favorisiert wird, dass eine rechtfertigende Indikation für die Mammographie in der Früherkennung ausschließlich für das Screening und im kurativen Bereich nur bei auffälligem Tastbefund gegeben sei, kommt das Gutachten von Stellpflug zu einem anderen Ergebnis. In seinem Fachgutachten, das bereits im August 2009 in der führenden medizinrechtlichen Zeitschrift MedR (Medizinrecht) veröffentlicht wurde, kommt der Berliner Rechtsanwalt zu dem Schluss, dass eine Mammographie auch bei gesunden Frauen zum Einsatz kommen kann, wenn keine klinischen Symptome vorliegen. Das entscheidende Kriterium für die rechtfertigende Indikation ist, so Stellpflug, neben dem Selbstbestimmungsrecht der Frau, das über das Grundgesetz garantiert wird, auch die Definition in der Röntgenverordnung. Diese hält fest: Wenn der gesundheitliche Nutzen der Untersuchung gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt, ist eine Röntgenuntersuchung der Brust gerechtfertigt. Ob und inwieweit dies der Fall ist, darüber muss der Arzt, der die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, abwägen und entscheiden. Von einer „rechtfertigenden Indikation“ für die Mammographie kann immer dann ausgegangen werden, wenn auf Grund der individuellen Situation der Frau der gesundheitliche Nutzen gegenüber einer möglichen Schädigung durch Röntgenstrahlung überwiegt – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine kurative oder präventive Untersuchung handelt.

Voraussetzung für eine Früherkennungsmammographie bei einer gesunden Frau ist allerdings die eingehende Beratung durch den Arzt hinsichtlich der Vorteile und Risiken der Untersuchung. Denn nur so kann die Frau ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben und eine verantwortliche und informierte Entscheidung (informed consent) treffen – für oder gegen eine Mammographie. Die Konsequenz für die Praxis: Bestätigt die Frau dem Arzt nach intensiver Aufklärung mittels schriftlicher Einverständniserklärung, dass sie eine Mammographie trotz des damit möglicherweise verbundenen Strahlenrisikos wünscht, ist die Untersuchung rechtmäßig und kann vom Arzt im Rahmen der risikoadaptierten individuellen Brustkrebsfrüherkennung durchgeführt werden.

Die Definition der rechtfertigenden Indikation muss überdacht werden

In der anschließenden Diskussion widersprachen Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt- und Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) dieser Rechtsauffassung mit dem Argument des Strahlenschutzes. Nach Überzeugung des Ministeriums ist es nicht gerechtfertigt, gesunde Frauen einer Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs auszusetzen. Die einzige
Ausnahme: Die qualitätsgesicherte und vom Gesetzgeber legitimierte Röntgenuntersuchung im Rahmen des Mammographie Screenings. Hier wird die rechtfertigende Indikation für ein bestimmtes Kollektiv, nämlich die Altersgruppe der 50 bis 69jährigen Frauen durch das Gesetz als gegeben angesehen und der Arzt somit von der Aufklärungs- und Haftungspflicht frei gestellt. Da sich auch die Vertreter des Ministeriums der schlüssigen und nachvollziehbaren Argumentationskette des Gutachtens von Rechtsanwalt Stellpflug nicht verschließen konnten und wollten, soll das Thema der „rechtfertigenden Indikation“ in Kürze bei einem gemeinsamen Treffen, an dem neben dem BMU auch weitere Sachverständige und Ärzte teilnehmen werden, nochmals neu diskutiert werden.

Während der Vormittag ganz im Zeichen des Strahlenschutzes stand - die gegenwärtig gültigen strahlenschutzrechtlichen Aspekte der Mammadiagnostik wurden von Oberamtsrat Hans Walter Huhn, vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung NRW aus Düsseldorf dargestellt und Prof. Ewen vom Haus der Technik präsentierte die Optionen zur Qualitätssicherung für die Mammographie und der Tomosynthese - beschäftigte sich das Programm am Nachmittag mit den unterschiedlichen diagnostischen Ansätzen (individuelle risikoadaptierte Früherkennung und Sreening) und Verfahren in der Mammadiagnostik (Mammographie, Mammasonographie, Mamma-MRT).


Der Mamma-MRT gehört die Zukunft in der Früherkennung

Prof. Christiane Kuhl aus Aachen referierte auf Basis aktueller Studiendaten zu den aktuellen Ergebnissen der Früherkennung mittels Mamma-MRT. Prof. Uwe Fischer Göttingen und Priv.-Dozent Joachim Teubner, Heidelberg informierten über den Einsatz von Mammographie und Mammasonographie in der Früherkennungsdiagnostik (also der Detektion von Brustkrebsfrühstadien (DCIS) oder bis zu einer Tumorgröße von zehn Millimetern bei invasiven Befunden). Das übereinstimmende Ergebnis aller Vorträge: Die Mammographie allein ist als Untersuchungsverfahren zur Früherkennung von Brustkrebs nicht ausreichend! Sie erreicht nur eine Sensitivität von 50 Prozent! Selbst durch den ergänzenden Ultraschall – vorgenommen durch einen erfahrenen und in der Methode versierten Arzt und mit einem Gerät der neuesten Generation – verbessern sich die Ergebnisse kaum. Die Mamma-MRT - das wurde vor allem im überzeugenden Vortrag von Prof. Kuhl deutlich – ist das Verfahren mit der höchsten Aufdeckungsquote. Sie erreicht – eine hochauflösende Methodik und einen in der Befundung geschulten Arzt vorausgesetzt – eine Sensitivität von 95 Prozent (bei gleicher Spezifität wie die Mammographie!). Die anwesenden Mammadiagnostiker waren sich einig: Die qualitativ hochwertige Mamma-MRT stellt damit unbestritten das beste Verfahren für die Früherkennung des Mammakarzinoms dar.


Noch gibt es in Sachen Qualitätssicherung einiges zu tun

Gleichzeitig stellt sich die berechtigte Frage: Ist dann, wenn das Mamma-MRT unauffällig ist, überhaupt noch eine ergänzende Mammographie gerechtfertigt? Dies wird unter den veränderten Bedingungen und angesichts der neuen Möglichkeiten in der Mammadiagnostik genauso auf den wissenschaftlichen Prüfstand zu stellen sein wie die gängigen Konzepte in der Brustkrebsfrüherkennung. Und bei allem Optimismus: Die Mamma-MRT selbst bedarf einer konsequenten Qualitätssicherung, da die exzellenten Ergebnisse dieses Verfahrens nur für solche Anwender gelten, die eine hohe Qualität garantieren.

Kontakt AIM e.V.
Vorstand
Prof. Uwe Fischer
Friedrichstraße 171
10117 Berlin
Telefon: 030-30366-4156
Telefax: 030-30366-4157

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Geschäftsführung und Presseverantwortliche:
Annette Kruse-Keirath
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Friedrichstraße 171
10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 3 03 66 - 41 56
Telefax: 0 30 / 3 03 66 – 41 57
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Arbeitsgemeinschaft für individuelle Mammadiagnostik e.V.

 

 

 

  Quelle: www.journalonko.de

 

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Bild: Kölsche Verzäll

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